Behandlung von Sachzuwendungen an Vertriebsagenten.

Es ist ernstlich Zweifelhaft, ob ein Unternehmer der Vertriebsagenten ohne besonders berechnetes Entgelt zum Einsatz befördert oder aus Anlass ihrer Auswärtstätigkeit unterbringt und verpflegt an diese steuerpflichtige Leistung erbringt (BFH Beschluss vom 21.06.2001, V B 32 /01 , DStRE 2001, Seite 1173).

Maßgebend für die Entscheidung des Gerichts war die Tatsache das keine konkrete Verknüpfung des einzelnen Vertriebsagenten mit seiner Leistung gegeben war und die Erfordernisse des Unternehmers im Hinblick auf die vorhandenen Verkehrsmittel ein solches Vorgehen notwendig macht.