Zulässigkeit des Wechsels von linearen zur degressiven Abschreibung

Ist bei dem bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid entsprechend der Angaben des Steuerpflichtigen die lineare Abschreibung angesetzt worden, so ist im Folgejahr ein Wechsel zur degressiven Abschreibung unzulässig.

(Finanzgericht Köln, Urteil vom 21.05.2001, 15 K 8124/99, rechtskräftig. EFG 2002 S. 11).

Es ist bekannt, das ein Wechsel der degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung jederzeit möglich ist, entgegen umgekehrt dieser Weg in der Bilanzierung jedoch nicht vorgesehen ist.