Kostenabzug für Kongressreisen bei Forschungsaufenthalt.

Der Besuch eines wissenschaftlichen Fachkongresses in den USA ist dann so gut wie ausschließlich beruflich veranlasst, wenn der Steuerpflichtige eigene wissenschaftliche Erkenntnisse auf dem Kongress präsentiert und die Teilnehmer an Tagungen und Kongressen zu seinen Vertragspflichten als wissenschaftliche Mitarbeiter zählt

(FG Hamburg Urt. V. 29.6.2001, II 139/00,rkr. DStRE 2001 S. 1257 f.)
Insbesondere bei Fachkongressen im Ausland sieht die Finanzverwaltung in der Regel einen großen Teil privater Veranlassung und versucht die Kosten insgesamt nicht anzuerkennen. In diesem Fall war ein wissenschaftlicher Mitarbeiter verpflichtet, an Kongressen teilzunehmen und dort auch seine wissenschaftlichen Erkenntnisse und Ergebnisse zu präsentieren.