Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung

Scheidungskosten sind nicht mehr als als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Niedersächsische Finanzgericht hat durch Urteil vom 18. Februar 2015; 3 K 297/14

Begründung:

Das Finanzgericht hat entschieden, dass Scheidungskosten im Streitjahr 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können. Die Scheidung stelle nach den gesellschaftlichen Verhältnissen des Streitjahres jedenfalls kein außergewöhnliches Ereignis mehr dar. Das Gericht hat sich insoweit auf die Daten des Statistischen Bundesamtes (destatis) gestützt, nach denen zurzeit jährlich rund 380.000 Eheschließungen jährlich rund 190.000 Ehescheidungen gegenüber stehen; also rund 50% der Anzahl der Eheschließungen erreichen: