Vermietung einer Wohnung an die Tochter als Unterhaltszahlung

Ein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis liegt nicht vor, wenn die Überlassung einer Wohnung an die Tochter sich nicht als entgeltliche Nutzungsüberlassung, sondern vielmehr als Gewährung von Naturalunterhalt darstellt.

FG Düsseldorf Urteil vom 20.05.2015, 7 K 1077/14 E

Begründung:

Die Überlassung einer Mietwohnung an die unterhaltsberechtigte Tochter stellt kein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis dar, wenn die Tochter den im Mietvertrag festgelegter Mietzins nicht an die Eltern zahlt und keine Regelungen über die behauptete Verrechnung der Miete mit dem Unterhalt vorliegen.

Das Finanzgericht hat die Klage abgewiesen und ein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis abgelehnt. Die Überlassung der Wohnung stelle einen Naturalunterhalt dar. Der vorhandene Mietvertrag halte dem anzustellenden Fremdvergleich nicht stand. Die vereinbart Zahlung der Miete durch Überweisung ist nicht durchgeführt worden.