Im Rahmen einer Entgeltumwandlung an überbetriebliche Versorgungskasse vorgenommene Zahlung für beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer keine vGA

Die von der GmbH im Rahmen einer Entgeltumwandlung an eine überbetriebliche Versorgungskasse vorgenommenen Zahlungen 6ir ihren beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer stellen keine vGA dar, wenn
es dadurch zu keiner Vermögensverminderung iSd § 8 Abs. 1 KStG iV m § 4 Abs. 1 S. 1 EStG kommt.
Für die steuerrechtliche Anerkennung kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob bei einer durch Entgeltumwandlung arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusage für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ei-
ne 10-jährige Erdienensfrist eingehalten werden kann.
FG Thüringen, Urt. v. 25.6.2015 -1 K 136/15, Rev. eingelegt, Az. BFH: IR 89/15