Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Instandhaltungs- und Kaskoversicherungsaufwendungen eines Mieters oder Pächters

Instandhaltungs- und Kaskoversicherungsaufwendungen eines Mieters oder Pächters sind seinem Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG wieder hinzuzurechnen, wenn er sich abweichend vom gesetzestypischen Lastenverteilungssystem vertraglich zur Übernahme der Kosten verpflichtet hat.
FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 9.8.2013 -1 K 2461/11, rkr.