Voraussetzungen für steuerliche Anerkennung eines mittels Computerprogrammen erstellten elektronischen Fahrtenbuch

Eine Mithilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei, an deren bereits eingegebenen Datenbestands zu einem späteren Zeitpunkt noch Änderung vorgenommen werden können, ohne dass deren Reichweite dokumentiert ,bei gewöhnlicher Einsichtnahme in die Datei offen gelegt wird, ist kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.

Den Steuerpflichtigen trifft die Feststellungslast dafür, mit welcher Version des von ihm genutzten Fahrtenbuchprogramms die Eintragung erstellt wurden, wenn einige Versionen den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht genügen.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 14.10.2014 – 11 K 738/11 rkr.

Begründung:

Der Betriebsprüfer hat, um allgemein die funktioniert dieses Programms überprüfen, das Programm auf Manipulationsversuche überprüft. Dabei hat er demonstriert, dass nachträgliche Änderung an den bestehenden Eintragung im Fahrtenbuch möglich sind ohne dass die später als solche zu erkennen waren.

Ein solches Fahrtenbuch kann nicht als ordnungsgemäß anerkannt werden.