Vom Nießbraucher übernommene Tilgungs- und Zinsleistungen mindern Wert des Nießbrauchs

Bei der Wertermittlung eines Nießbrauchs für Zwecke der Schenkungsteuer ist die vom Nießbraucher übernommene Verpflichtung zur Zahlung von Tilgungen und Schuldzinsen mindernd zu berücksichtigen.

FG Münster , Urteil vom 26.11.2015 – 3 K 2711/13

Begründung:

Das FG wies die Klage ab und gab der Finanzverwaltung recht. Zu den bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs abzuziehenden Verbindlichkeiten gehören auch die aus einem Vorbehaltsnießbrauch erwachsende Belastung des Erwerbers in Form von Zinsen. Die Bewertung eines lebenslänglichen Nießbrauchs richte sich nach dessen Kapitalwert, der wiederum nach den Nettoerträgen zu bemessen sei.

Dies bedeute bei Nießbrauchsrechten an Grundstücken, dass von den Mieteinnahmen auch die vom Nießbraucher zu zahlenden Zinsen abzuziehen sind. Diese Berechnung sei auch für die Ermittlung des Werts beim Nießbrauchsberechtigten maßgeblich. Eine unterschiedliche Ermittlung beim Berechtigten und beim Verpflichteten komme nicht in Betracht.