Gewinntantieme ist Arbeitslohn 10.01.2001 Der gewinnabhängige Tantiemeanspruch eines leitenden Angestellten ist keine Gewinnbeteiligung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG sondern Arbeitslohn (BFH Urteil vom 10. Oktober 2001 XI R 50/99).