Angemessenheit eines PKW Mercedes Benz 300 SL 24 V Roadster für einen Gastwirt

Inwieweit die Anschaffungskosten für einen PKW angemessen sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Für die Angemessenheit im Sinne des § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG ist auf die Höhe der Aufwendungen abzustellen. Wird ein PKW langfristig genutzt, in diesem Falle 10 Jahr und berücksichtigt man, die Kosten des Eigenverbrauchs und die Verkaufskosten kann ein solches Fahrzeug auch ohne Repräsentationsgründe und geringer betrieblicher Fahrleistung anerkannt werden kann

(Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.09.2001, 1 K 1035100, rechtskräftig, (nicht veröffentlicht).

In dieser Entscheidung hat ein Gastwirt aus wirtschaftlichen Gründen eine Roadster SL angeschafft. Bei der Betriebsprüfung wurde dann die Angemessenheit dieses Fahrzeugs versagt. Dieses führte dann dazu, dass ein Teil der Anschaffungskosten nicht anerkannt wurden.

In der Gerichtsverhandlung konnte nachgewiesen werden, dass die Kosten des Fahrzeugs den erzielbaren Widerverkaufswerte unter Berücksichtigung der 1 % Regelung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Unternehmers führen würden.
Darüber hinaus haben die jährlichen Aufwendungen des Fahrzeugs keine 15 % des Gewinns des Gastwirts ausgemacht. Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz der Klage des Gastwirts stattgegeben und das Auto anerkannt.