Der fehlende Antrag aus Pauschalierung führt nicht zu Nichtigkeit des Lohnsteuerbescheides

Ein nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ergangener Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheid ist nicht deshalb nichtig, weil der Arbeitgeber keinen Pauschalierungsantrag gestellt hat.
( BFH Urteil vom 7. Februar 2002 VI R 80/00)

Anmerkung:

Der fehlende Antrag auf Pauschlierung führt aber nach Anfechtung des Lohnsteuerbescheides zu einer Aufhebung der Pauschalsteuer. Ein Versäumen der Anfechtungsfrist durch Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kann nicht mit dem Hinweis “der Bescheid ist nichtig” geheilt werden.