Steuerfreie Provisionserlöse eines Vermögensverwalters

Erhält ein Vermögensverwalter von einer Bank Provisionen für den An- und Verkauf von Wertpapieren im Namen und für Rechnung seines Mandanten, so führt er an die Bank steuerfreie Wertpapierumsätze aus § 4 Nr. 8 e UStG.

Eine (unselbständige) Nebenleistung kommt nur in Betracht, wenn sie gegenüber derselben Person wie die Hauptleistung erbracht wird.
(BFH Urteil vom 18 Juli 2002 V R 44/01).