Erhält der Grundstückserwerber vom Vermittler des Kaufvertrages eine Provision, die keine besonderen, über die Anschaffungskosten hinausgehenden Leistungen abgelten soll, so mindert diese Zahlung die Anschaffungskosten der Immobilie im Sinne des § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB.
(BFH Urteil vom 16.3.2004, IX R 46/03)