Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagens sind auch dann als Werbungskosten bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn der Nutzungsvorteil nach der 1 %-Regelung besteuert wird. (Geringfügige Beschäftigung).
BFH Urteil vom 18. Oktober 2007 VI R 59/06
Dies gilt auch bei nahen Angehörige. Die Verrechnung geht aber nur im Jahr der Zahlung. Ein Vor- oder Rücktrag oder ein Abzug als Werbungskosten beim Arbeitnehmer ist nicht möglich.