Anforderung eines Datenträgers für Lohnsteuer-Außenprüfung

Die Anforderung eines Datenträgers für die Lohnsteuer-Außenprüfung ist rechtens.

BUNDESFINANZHOF Beschluß vom 5.3.2008, VI B 74/07

Im Grunde führt der Kläger lediglich aus, dass das Finanzamt von ihm zu Unrecht für die Lohnsteuer-Außenprüfung eine Lohn-Archiv-CD angefordert habe, weil die Vorlage des Datenträgers nicht erforderlich und unverhältnismäßig sei. Die damit einhergehende Behauptung, dem Finanzgericht (FG) seien Fehler bei der Anwendung materiellen Rechts unterlaufen, reicht jedoch nicht aus, um die Zulassung der Revision zu begründen.