Abzugsfähigkeit von Bürgschaften

Die Übernahme von eigenkapitalersetzenden Bürgschaften für eine Gesellschaft, an welcher der Anteilseigner nur mittelbar beteiligt ist, führt nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten der (unmittelbaren) wesentlichen Beteiligung.

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 4. März 2008 IX R 78/06
Auch die Übernahme einer Bürgschaft gegenüber Dritten durch den Gesellschafter einer GmbH kann bei einem Ausfall nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung sein.