Haupthausstand bei doppelter Haushaltsführung

Der Tatbestand der doppelten Haushaltsführung setzt eine Aufsplittung der normalerweise einheitlichen Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte voraus. Kriterien für die Frage des Haupthausstands sind etwa die Größe und Ausstattung der Unterkunft am Beschäftigungsort, die Dauer des Arbeitsverhältnisses, sowie die Zahl der Heimfahrten. Liegt einer größere Entfernung vor, kann auch einer geringere Anzahl an Heimfahrten ausreichen (weniger als einmal die Woche).

Bei Eheleuten, die den gleichen Beschäftigungsort haben und dort wohnen, ist in aller Regel von einem Haupthausstand am Beschäftigungsort auszugehen.

Finanzgericht Köln, Urteil vom 16 Oktober 2008 10 K 4005/05 – rechtskräftig EFG 2009 S. 328 ff.