Bürgschaftsübernehmane als nachträgliche Anschaffungskosten

Verbürgt sich ein wesentlich an einer GmbH beteiligter Gesellschafter zu Gunsten einer GbR, an welcher die GmbH wiederum beteiligt ist, so führt die Inanspruchnahmen aus der Bürgschaft nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung.

BFH Urteil vom 26.11.2008 – IX R 102/07 BFH NV 2009 S.737f