Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlusts bei Kapitalgesellschaften

Ein Verlust aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entsteht ausnahmsweise schon vor Abschluss der Liquidation, wenn mit einer wesentlichen Änderung des Verlustes nicht mehr zu rechnen ist.

BFH Urteil vom 28.10.2008 – IX R 100/07 BFHNV 2009 S. 561 f.