Entstehung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG in der Insolvenz

Ein Auflösungsverlust nach § 17 EStG setzt voraus, dass der wesentlich beteiligte Gesellschafter nicht mehr mit Zuteilung und Rückzahlung aus dem Gesellschaftsvermögen rechnen kann und dass feststeht, ob und in welchem Umfang noch nachträgliche Anschaffungskosten anfallen werden.

BFH Beschluss vom 29.12.2008 – X B 141/08 BFHNV 2009 S. 581 

 Begründung:

Im Falle einer Insolvenz entsteht ein Auflösungsverlust durch Ablehnung des Antrags auf Insolvenz mangels Masse oder wenn der Steuerpflichtige anhand einer Vermögensübersicht mit Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit belegen kann, dass die Schulden der Gesellschaft nicht durch Vermögenswerte gedeckt werden und ein Vergleich ausgeschlossen ist.