Keine sonstige Leistung bei ernsthaften Verbot der privaten Nutzung betrieblicher Fahrzeuge

Das ernsthaft gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochene Verbot ein zur Verfügung gestelltes Fahrzeug privat zu nutzen kann eine sonstige Leistung in Form einer Nutzungsüberlassung für private Zwecke ausschließen.

 BFH Urteil vom 08.10.2008 – XI R 66/07 BFHNV 2009 S. 616 f.

 Bemerkungen:

Ob ein solches Verbot ernsthaft ist, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung insbesondere anhand der Kontrollen der Einhaltung des Verbots durch den Arbeitgeber festzustellen