Empfangener Unternehmer muss für Vorsteuerabzug eindeutig und leicht nachprüfbar aus dem Abrechnungspapier festzustellen sein

Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich, wenn wegen eines anderen in der Nähe angesiedelten Unternehmens gleicher Firma aus dem Abrechnungspapier das empfangene Unternehmen nicht eindeutig und leicht nachprüfbar festzustellen ist.

BFH Beschluss vom 06.11.2008 – XI B 172/07 BFHNV 2009 S. 617 f