Werbungskostenabzug: Fahrten Wohnung Arbeitsstätte durch Pkw der Eltern

Ein Kind, das von seinen Eltern mit dem Pkw an den Ausbildungsort gebracht und abgeholt wird, kann für jeden Entfernungskilometer die gesetzlichen Pauschbeträge als Werbungskosten ansetzen, weil Fahrten mit einem zur Nutzung überlassenen Pkw vorliegen.

Im Übrigen ist innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft bei bestehender Wirtschaftsgemeinschaft auch dann, wenn der Kraftwagen einem anderen Haushaltsmitglied gehört, von einem eigenen Kraftwagen des Steuerpflichtigen auszugehen.

 Sächsische Finanzgericht, Urteil vom 4. Mai 2007 1 K 1676/05-Revision eingelegt EFG 2009 S. 742 f.