Ende der Organschaft bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis des Organträgers bleibt trotz der gemäß § 283 StGB strafbewehrten Verbote und Einschränkungen bestehen.

Die Inanspruchnahme des Organträgers als Schuldner der Umsatzsteuer führt nicht zu einer Benachteiligung der Gläubiger der Organgesellschaft.

BFH Beschluss vom 10.03. 2009  – XI B 66/08 BFH NV 2009 S. 977