Erneuter Beginn der Dreimonatsregelung für Verpflegungsmehraufwendungen bei Unterbrechung der doppelten Haushaltsführung

Das die Dreimonatsregelung für den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Fortsetzung der doppelten Haushaltsführung am selben Ort und in derselben Wohnung erneut zu laufen beginnt, ist möglich.

Finanzgericht Köln, Urteil vom 11. Dezember 2008 15 K 3336/08 Revision eingelegt EFG 2009 S. 822 ff.