Die Barzahlung von Handwerkerrechnungen ohne Einbindung eines Kreditinstituts und damit ohne bankmäßige Dokumentation des Zahlungsvorgangs erfüllt die formellen Voraussetzungen des § 35a Abs. 2 Satz 3 EStG nicht.
BFH Urteil vom 05.03.2009 VI R 43/08 BFH NV 2009 S. 1113