Prognosezeitraum bei Teilwertabschreibung

Von einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung ist auszugehen, wenn der Wert des jeweiligen Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt.

Finanzgericht München Urteil vom 29. Januar 2009 2 K 1036/08 E rechtskräftig EFG 2009 S. 1371 f