Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

Die Bewertung einer vGA (Nutzungsüberlassung eines Pkw) ist durch die Rechtsprechung des Senats ausreichend geklärt.

Die Höhe eines Gewinnaufschlags ist Gegenstand der grundsätzlich nicht veränderbaren (revisiblen) Tatsachenwürdigung des Finanzgericht (FG)

BFH Beschluss vom 16.09.2009 –  I B 70/09 BFH NV 2010 S. 247

Begründung:

Bei der Bewertung der vGA geht das Gericht davon aus, dass "der Nutzungsüberlassende und der Nutzungsempfänger gemeinhin auf Kostenbasis abrechnen und sich etwaige Gewinnaufschläge teilen. Darin sind die Fixkosten des Firmen-PKW (z.B. Aufwendungen für Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung) zuzüglich Gewinnaufschlags ohne weiteres miterfasst. Es sind bei der PKW-Nutzung die Fremdvergleichsmaßstab (angemessener Preis bei einer Nutzungsgewährung an einen fremden Dritten) anzuwenden.