Abschreibung der Nutzungsdauer nach Einlage

Die für die Bemessung der AfA maßgebliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts bestimmt sich im Fall der Einlage in das Betriebsvermögen nach der zu diesem Zeitpunkt gegebenen voraussichtlichen Restnutzungsdauer.

BFH Beschluss vom 29.10.2009 –  X B 100/09 BFH NV 2010 S. 205 f