Die für die Bemessung der AfA maßgebliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts bestimmt sich im Fall der Einlage in das Betriebsvermögen nach der zu diesem Zeitpunkt gegebenen voraussichtlichen Restnutzungsdauer.
Die für die Bemessung der AfA maßgebliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts bestimmt sich im Fall der Einlage in das Betriebsvermögen nach der zu diesem Zeitpunkt gegebenen voraussichtlichen Restnutzungsdauer.