Wertaufholungsgebot verfassungsgemäß, keine besonderen Gründe des Vertrauensschutzes

Das durch das StEntlG 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402) eingeführte Wertaufholungsgebot verstößt auch insoweit nicht gegen die Verfassung, als davon Teilwertabschreibungen erfasst werden, die mehr als zehn Jahre vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgenommen worden waren .

BFH Urteil vom 25.2.2010, IV R 37/07