Höhe einer Rückstellung für Nachbetreuungsleistungen bei Versicherungsvertretern (Altfälle)

Darlegung der Höhe einer Rückstellung für Nachbetreuungsleistungen bei Versicherungsvertretern in Altfällen.

BFH Beschluss vom 7.1.2014, X B 191/13

Begründung:

Der erkennende Senat hat in früheren Entscheidung ausdrücklich ausgeführt, zum Nachweis der Höhe der Rückstellung könne "ggf. auch auf spätere Aufzeichnungen zurückgegriffen werden, sofern sie geeignet sind, die voraussichtlich anfallenden Kosten zu belegen"..

Das FG hat seine Entscheidung in erster Linie auf seine Auffassung gestützt, im Streitfall sei bereits keine rechtliche Verpflichtung des Klägers zur Erbringung von Nachbetreuungsleistungen erkennbar.