Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung

Für die Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung an einer GmbH ist der Vergleich zwischen den Anschaffungskosten der Beteiligung und dem Teilwert der Beteilung auch dann maßgeblich, wenn nach der Teilwertabschreibung eine Kapitalherabsetzung und eine Kapitalerhöhung stattgefunden haben.

Revision eingelegt – BFH-Az.: IV R 19/14

Revision eingelegt – BFH-Az.: IV R 19/14

Niedersächsisches Finanzgericht 13. Senat, Urteil vom 01.04.2014, 13 K 315/10