Betriebsausgabenabzug für Zahlungen an inaktive ausländische Domizilgesellschaften

Ein Betriebsausgabenabzug für Zahlungen an inaktive ausländische Domizilgesellschaften für Bauleistungen ist trotz fehlender Empfängerbenennung möglich.

FG Niedersachsen , Urteil vom 13.01.2016 – 9 K 95/13

Begründung:

Die Vorschrift des § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG gewährt Empfängern von Bauleistungen auch bei fehlender Benennung der Zahlungsempfänger den vollen Betriebsausgabenabzug, wenn der Bauleistungsempfänger seiner Verpflichtung aus dem Gesetz (§ 48 Abs. 1 EStG) nachkommt, von der Gegenleistung einen Steuerabzug in Höhe von 15% für Rechnung des Leistenden vornimmt (sogenannte Bauabzugssteuer), diesen Steuerabzugsbetrag anmeldet und an das zuständige Finanzamt abführt.