Die Annahme einer vGA kann nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass die Festlegung der überhöhten Geschäftsführervergütungen bei der Tochter-GmbH einer KG der Zustimmung eines gesellschaftsvertraglich errichteten und jederzeit auflösbaren Beirats bedarf.
BFH Urteile vom 22.10.2015 – IVR //13
Begründung:
Das Gericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, die gezahlten Geschäftsführervergütungen (Kommanditisten) seien am Maßstab eines externen Vergleichs teilweise unangemessen. Der unangemessene Teil der Vergütungen führe bei der Gesellschaft (GmbH) deren Anteile sich im Vermögen der Kommanditgesellschaft befunden haben, zu Vermögensminderung, die gesellschaftsrechtlich veranlasst sein. Die Zwischenschaltung des Beirates bei der GmbH steht in Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei der Kommanditgesellschaft nicht entgegen.