Projektleitung eines Diplom-Betriebswirts bei Einführung von SAP als gewerbliche Tätigkeit

Für die Beurteilung der selbständigen Tätigkeit eines Dipl.-Betriebswirts als beratender Betriebswirt iSv § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist an der bisherigen Rechtsprechung aus den achtziger und neunziger Jahren festzuhalten. So-
weit der BFH seine Rechtsprechung hinsichtlich der EDV -Entwicklung von Informatikern und Ingenieuren überprüft hat, führt dies nicht zu einer veränderten Beurteilung dieser Tätigkeit durch Dipl.-Betriebswirte. Eine
vereinzelt gebliebene und zehn Jahre zurückliegende Auffassung eines FG gebietet keine Revisionszulassung zur Wahrung der Einheit der Rechtsprechung.
FG Hamburg, Urt. v. 5.10.2015 -1 K 131/14, rkr.