Tante haftet für Steuerrückstände ihres Neffen und dessen Ehefrau

Eine Tante kann unter bestimmten Umständen Steuerrückstände ihres Neffen und dessen Ehefrau begleichen muss.

FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 22. November 2012 (Az.: 5 K 1186/12)

Begründung:

Das Finanzamt nahm die Tante in Anspruch (mit sog. Anfechtungs- und Duldungsbescheiden) und verlangte von ihr Wertersatz. Sie hatte auf Ihren Namen Konten bei Banken eröffnet und ihrem Neffen und dessen Frau unbeschränkte Kontovollmacht erteilt, damit diese Ihre Einnahmen gegenüber den Gläubigern (Finanzamt) verbergen konnten. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, die Tante habe Kenntnis davon gehabt, dass ihr Neffe bzw. dessen Ehefrau in der Absicht gehandelt hätten, die Gläubiger zu benachteiligen.

Einspruch und Klage der Tante blieben erfolglos. Auch das FG vertrat die Auffassung, dass es sich bei den Anweisungen des Neffen und seiner Ehefrau an ihre Gläubiger, Zahlungen auf das Konto der Tante zu leisten, um anfechtbare Rechtshandlungen gehandelt hat. Das FG war auch davon überzeugt, dass die Tante ihrem Neffen und dessen Ehefrau wissentlich geholfen hat, Vermögen vor Gläubigern – insbesondere dem Finanzamt – zu schützen.