Ausschluss ordentlicher Kündigung

GmbH liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe der Gesamtausstattung vor.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. März 2008 3 V 808/07 – rechtskräftig EFG 2008 S. 884

Begründung:
Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter hätte mit einem neu einzustellenden Geschäftsführer eine Probezeit vereinbart, keinesfalls jedoch das Recht auf ordentliche Kündigung für die gesamte voraussichtliche Vertragslaufzeit ausgeschlossen.
Dies gilt umso mehr, als der Geschäftsführer sich lediglich für die Dauer von fünfeinhalb Jahren als solcher an die GmbH band. band. Somit sind die Geschäftsführerverträge insgesamt nicht fremdüblich, was für den gesamten der GmbH in ihrer Durchführung entstandenen Aufwand gilt. Es kann daher dahinstehen, ob ein gesellschaftsfremder Dritter die zeitliche Bindung an die GmbH eingegangen wäre, um deren Bindung bis zum Erreichen der Altersgrenze zu erreichen