Zur zeitlich befristeten doppelten Haushaltsführung

Zu einem eigenen Hausstand im Rahmen der doppelten Haushaltsführung gehört eine eigene Küche.

Eine zeitlich befristete doppelte Haushaltsführung erfordert u.a., dass der Steuerpflichtige nach Beendigung der auswärtigen Beschäftigung wieder voraussichtlich an den früheren Wohnort zurückkehrt.

Finanzgericht München Urteil vom 27. Mai 2008 13 K 3936/04 Revision eingelegt EFG 2009 S. 923