Beherrschung einer Familien-GmbH

In einer Familien-GmbH kann die – in Bezug auf den Dividendenzufluss – steuerlich relevante beherrschende Stellung von Minderheitsgesellschaftern nicht aus deren Verwandtschaftsverhältnis hergeleitet werden; jedoch kann sich die Beherrschung durch Zusammenrechnung der Anteile aus der gemeinsamen Verfolgung gleichgerichteter Interessen der Gesellschafter ergeben.

BFH Beschluss vom 29.03.2011 – VIII B 55/10 BFHNV 2011 S. 1131