Ort der Lieferung bei Umsätzen an Bord eines Schiffes

Ort der Lieferung bei Umsätzen an Bord eines Schiffes

BFH Beschluss vom 2.2.2010, XI B 36/09

Begründung:

Denn die Antwort auf die Frage, ob von § 3e des Umsatzsteuergesetzes 1999 (UStG) sämtliche Lieferungen erfasst werden, die an Bord von Schiffen während einer Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets bewirkt werden, oder ob der Anwendungsbereich des § 3e UStG auf Lieferungen von Waren beschränkt ist, die zur Mitnahme von Bord bestimmt sind, ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.