Ein privat angeschaffter und n der privaten Wohnung aufgestellter PC kann ein Arbeitsmittel sein. Eine private Mitbenutzung ist unschädlich, soweit sie einen Nutzungsanteil von etwa 10 % nicht übersteigt.
( BFH Urteil vom 19.2.2004, VI R 135/01)
Ein privat angeschaffter und n der privaten Wohnung aufgestellter PC kann ein Arbeitsmittel sein. Eine private Mitbenutzung ist unschädlich, soweit sie einen Nutzungsanteil von etwa 10 % nicht übersteigt.
( BFH Urteil vom 19.2.2004, VI R 135/01)