Ermittlung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung

Bei der Ermittlung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung ist eine Begrenzung der Dynamisierung von laufenden Rentenleistungen auf die jährliche Steigerungsrate von 3% nicht zu beanstanden.

(FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.04.2001, 6 K 3280/98, rechtskräftig, DStRE 2001, Seite 1014).

Bei der Anerkennung von Pensionsrückstellung für Gesellschaftergeschäftsführer kann auch eine Dynamisierung der Rentenleistungen vereinbart werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass diese insgesamt die Angemessenheit sowohl der Gesamtbezüge als auch der späteren Rentenbezüge berücksichtigen. Das so erzielte Einkommen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und bei Gewährung der Altersversorgung muss im Verhältnis zum letzten Nettolohn stehen. 75% des letzten steuerlich anzuerkennenden Arbeitslohns gilt bisher als Obergrenze (BFH Urteil vom 26.10.1982 _ VIII R 50/80 BStBl. II 1983, S.209).