Einnahmezuschätzung bei Gewinnermittlung nach Einnahmenüberschussrechnung

Die Aufzeichnungen, die einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zugrunde liegen, müssen klar und vollständig sein, dass sie einem sachverständigen Dritten den Umfang der Einkünfte in einem vertretbaren Zeitrahmen plausibel machen.

Bei einem Arzt werden Aufzeichnungen in der Patientenkartei oder auf dem Pc gespeicherten Rechnungsausgänge, die nach Zahlungseingang gelöscht werden, nicht gerecht.

des Saarlandes, Urteil vom 17. Dezember 2008 1 K 2011/04-Nichtzulassungsbeschwerden eingelegt EFG 2009 S. 307 ff.