Entschädigung für Deichbau

Es liegen zwar keine sonstigen Einkünfte, aber Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor, wenn ein Grundstückseigentümer für die Inanspruchnahme des Grundstücks durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit infolge der Errichtung eines Deiches (Hochwasserschutzwand) von der Hochwasserschutzbehörde eine Entschädigung erhält.

Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 02.07.2014 3 K 3338/10