Erlass aus Billigkeitsgründen bei außerordentliche Einkünfte

Die Frage eines Erlasses aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO für den Fall des Zusammentreffens der Fünftregelung des § 34 Abs. 1 EStG mit erstatteten Kirchensteuerbeträgen ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt.

BFH Beschluss vom 06.11.2015 – IX B 86/15 BFH/NV 2016, 179

Begründung:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Frage eines Erlasses aus Billigkeitsgründen nach § 163 der Abgabenordnung für den Fall des Zusammentreffens der Fünftelungsregelung des § 34 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes mit erstatteten Kirchensteuerbeträgen ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geklärt. Auch wenn die Anwendung der Fünftelungsregelung im Einzelfall dazu führt, dass die Steuernachzahlung die erstatteten Kirchensteuerbeträge deutlich übersteigt, liegt darin keine unbillige Belastung des Steuerpflichtigen, die im Erlassverfahren korrigiert werden müsste .