Zur Umsatzbesteuerung der Lieferung von Erstexemplaren eines Buches durch einen Verlag an den Autor zu einem höheren Preis als dem Ladenpreis

Erstellt ein Verlag aufgrund eines Verlagsvertrags mit einem Autor ein Buch und liefert er zur Abdeckung der Druckkosten dem Autor vertragsgemäß eine bestimmte Anzahl von Erstexemplaren zu einem höheren Preis als dem Ladenpreis, liegt neben der (dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden) Lieferung von Büchern eine sonstige (dem Regelsteuersatz zu unterwerfende) verlegerische Leistung vor.

In diesen Fällen ist das zwischen dem Verlag und dem Autor vereinbarte Entgelt entsprechend diesen beiden vom Verlag erbrachten Leistungen aufzuteilen.

BFH  Urteil vom 21.10.2015, XI R 22/13

Begründung:

Das FG hat auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen zu Unrecht angenommen, dass der Kläger nur dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Lieferungen von Büchern ausgeführt hat. Das FG hat zu Unrecht angenommen, im Streitfall seien ausschließlich Lieferungen von Büchern Gegenstand des zwischen dem Kläger und den Autoren vereinbarten Leistungsaustauschverhältnisses i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG gewesen. Das FG hat insoweit den parallel abgeschlossenen Verlagsvertrag zu Unrecht außer Betracht gelassen. Vor diesem Hintergrund ist in Fällen von Buchveröffentlichungen aufgrund eines Verlagsvertrags zwischen Verfasser und Verlag, in dem der Verfasser die Vervielfältigung und Verbreitung dem Verlag überträgt und einen Druckkostenzuschuss leistet, ein Leistungsaustausch gegeben.

Das FG hat nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen daher zu Unrecht die vom Kläger erbrachte Verlagsleistung bei der Publikation der Bücher nicht als sonstige Leistung (§ 3 Abs. 9 UStG) in das bestehende umsatzsteuerrechtliche Leistungsaustauschverhältnis zwischen dem Kläger und den Autoren einbezogen.