Eine fehlerhafte Zustellung kann durch die Übersendung einer Fotokopie, die das Original vollständig wiedergibt, geheilt werden.
BFH Beschluss vom 07.11.2008 – X B 55/08 BFHNV 2009 S. 195 ff.
Eine fehlerhafte Zustellung kann durch die Übersendung einer Fotokopie, die das Original vollständig wiedergibt, geheilt werden.
BFH Beschluss vom 07.11.2008 – X B 55/08 BFHNV 2009 S. 195 ff.