Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Ferienhaus auf Mallorca

Eine Einkünfteerzielungsabsicht wird auch bei einer auf Dauer angelegten Vermietung von Ferienwohnungen im Ausland vermutet.
Dies gilt bei ausschließlich au Feriengäste vermietete und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen – abgesehen von Vermietungshindernissen – nicht erheblich (dh um mind. 25 ) unterschreitet.
Bei nicht auf Dauer angelegter Vermietung einer Ferienwohnung ist eine Überschusserzielungsabsicht zu bejahen, wenn sich anhand der für einen Prognosezeitraum von 30 Jahren geschätzten Einnahmen und Ausgaben
ein Totalüberschuss ergibt.
Es spricht gegen eine Absicht der auf Dauer angelegten Vermietung, wenn der Steuerpflichtige nach Beseitigung von Vermietungshindernissen nicht die erforderlichen und gebotenen Maßnahmen einleitet, um das Objekt
schnellstmöglich zu vermieten.
FG München, Urt. v. 29.6.2015 – 7 K 2102/13, ,kr.