Freiwillige Zusatzzahlungen als Trinkgeld

Erhält die Angestellte eines Krankenhauses freiwillige Zuzahlungen von einem Klinikdirektor, weil sie diesen bei der Durchführung von Vortragsveranstaltungen organisatorisch unterstützt hat, so handelt es sich dabei nicht um steuerfreies Trinkgeld.

Finangericht Hamburg, Urteil vom 30. März 2009 6 K 45/08 rechtskräftig EFG 2009 S. 1367 f.